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   OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95   

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https://dejure.org/1996,2738
OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95 (https://dejure.org/1996,2738)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.1996 - 27 W 303/95 (https://dejure.org/1996,2738)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 27 W 303/95 (https://dejure.org/1996,2738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 485 Abs. 1
    Zulässigkeit von Gegenbeweisanträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Gegenbeweisanträgen im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenanträge und Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig? (IBR 1997, 43)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1277
  • BauR 1996, 589
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 26.01.1993 - 28 W 2698/92

    Unzulässigkeit von Gegnerbeweisanträgen im Selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Die Hoffnung der Rechtsprechung, daß die Streitfrage bei der Novellierung des selbständigen Beweisverfahrens im Jahre 1991 geregelt werde (so OLG München in MDR 93, 380), hat sich nicht erfüllt.

    Notfalls muß geschätzt werden, wie das auch der Fall ist, wenn das selbständige Beweisverfahren der Vorbereitung mehrerer unterschiedlicher Rechtsstreitigkeiten dient (andere Ansicht OLG München in MDR 1993, 380 ; grundsätzlich wie hier: OLG Düsseldorf in Baurecht 95, 430; Werner/Pastor, der Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 84; Zöller/Herget, 19. Aufl., § 485 Rdn. 3).

  • OLG Hamm, 28.04.1987 - 12 W 10/87

    Gegenantrag im Beweissicherungsverfahren; Neues Beweissicherungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Es ist auch nicht ersichtlich, warum Gegenanträge nur dann zugelassen werden sollen, wenn sie bereits vor Bestellung des Sachverständigen gestellt worden sind (so aber OLG Hamm im Baurecht 1988, 762, 763), wenn sie nicht die Zuziehung eines Sachverständigen eines anderen Fachgebiets erfordern (so aber OLG Düsseldorf im Baurecht 95, 430) oder wenn sie nicht mit der Fragestellung des ursprünglichen Beweisantrags in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehen (so aber OLG Düsseldorf, aaO und Baurecht 1993, 637).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 23 W 5/93

    Selbständiges Beweisverfahren: Wann muß der Sachverständige sein Gutachten

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Es ist auch nicht ersichtlich, warum Gegenanträge nur dann zugelassen werden sollen, wenn sie bereits vor Bestellung des Sachverständigen gestellt worden sind (so aber OLG Hamm im Baurecht 1988, 762, 763), wenn sie nicht die Zuziehung eines Sachverständigen eines anderen Fachgebiets erfordern (so aber OLG Düsseldorf im Baurecht 95, 430) oder wenn sie nicht mit der Fragestellung des ursprünglichen Beweisantrags in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehen (so aber OLG Düsseldorf, aaO und Baurecht 1993, 637).
  • LG Köln, 28.12.1993 - 9 T 184/93
    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Der 27. Senat des Oberlandesgerichts München ist im Gegensatz zur Rechtsprechung des 28. Senats der Auffassung, daß Gegenanträge in einem selbständigen Beweisverfahren zulässig sind (ebenso OLG Köln im Baurecht 95, 430 und LG Köln im Baurecht 94, 407).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02

    Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Rostock, 29.03.2001 - 4 W 5/01

    Antragsrecht des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren

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  • OLG Koblenz, 03.01.2008 - 8 W 878/07

    Ergänzungsfragen grundsätzlich zulässig!

    Eine solche Verdoppelung der Kosten und doppelte Befassung der Gerichte trotz einheitlichen Sachverhalts widerspricht dem Ziel des Verfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO (OLG München BauR 1996, 589, 590; OLG Celle BauR 2003, 1942; OLG Düsseldorf BauR 2004, 1657 ff.; OLG Jena OLGR 2006, 147 f.).
  • OLG Jena, 09.06.1997 - 7 W 311/97

    Zurückweisung von Beweisanträgen; Unzulässigkeit von Gegenanträgen im

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